FÜR ALLE SELBSTSTÄNDIGEN
Nützen Sie nun den
der Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft!
einlösbar in der MD-Massage Praxis
Um den Kostenzuschuss des „Gesundheitshunderters“ für Massagen in der MD-Praxis
nutzen zu können, gelten folgende Voraussetzungen:
Mehr Information unter www.fitzumehrerfolg.at